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Erste-Hilfe-Kurs über die BG abrechnen: So zahlt Ihre Berufsgenossenschaft

Bilden Sie Mitarbeitende zu betrieblichen Ersthelfern aus, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kursgebühr. Hier lesen Sie, welches Formular Ihre BG verlangt, worauf es am Kurstag ankommt – und laden unser Abrechnungsformular direkt herunter.

SoftAid-Team6 Min. Lesezeit
Zwei Kursleitende von SoftAid in Warnwesten lächeln und zeigen den Daumen nach oben

Erste Hilfe im Betrieb ist Pflicht – bezahlen muss Ihr Unternehmen sie trotzdem nicht. Bilden Sie Mitarbeitende zu betrieblichen Ersthelfern aus, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse die Kursgebühr. SoftAid rechnet direkt mit ihr ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.

Damit das reibungslos klappt, brauchen Sie nur eines: das richtige Formular – zur richtigen Zeit und im Original. In diesem Beitrag erfahren Sie, welches Formular Ihre BG verlangt, wie der Ablauf aussieht und wo Sie unser Abrechnungsformular herunterladen.

SoftAid-Abrechnungsformular für Erste-Hilfe-KurseFür BG BAU, BG ETEM, BGHW, BG RCI, BG Verkehr, BGHM, VBG und SVLFG – am Computer ausfüllbar, bis zu 10 Teilnehmende je Formular.PDF · 871 KB

Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb?

Nach der DGUV Vorschrift 1 muss jedes Unternehmen genügend betriebliche Ersthelfer stellen. Die Kosten für deren Aus- und Fortbildung trägt der zuständige Unfallversicherungsträger: Ihre Berufsgenossenschaft oder – im öffentlichen Dienst – Ihre Unfallkasse. Für Sie heißt das: Ihr Betrieb erfüllt seine Pflicht, und die Kursgebühr landet nicht auf Ihrer Rechnung.

Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb?

  • 2 bis 20 anwesende Beschäftigte: mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer
  • Mehr als 20 Beschäftigte in Verwaltung und Handel: 5 % der Beschäftigten
  • Mehr als 20 Beschäftigte in allen anderen Betrieben: 10 % der Beschäftigten

Die BG übernimmt die Kosten für so viele Ersthelfer, wie Ihr Betrieb braucht – viele BGs zahlen zusätzlich eine Reserve für Urlaub oder Schichtbetrieb. Die Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten und gilt zwei Jahre. Danach steht eine Fortbildung an, die die BG ebenfalls übernimmt.

SoftAid-Kursleiter erklärt im Erste-Hilfe-Kurs den Defibrillator (AED) an einer Übungspuppe
Praxis statt Frontalunterricht: Im Kurs üben Ihre Ersthelfer, was im Ernstfall zählt – bis hin zum Defibrillator.

So läuft die BG-Abrechnung bei SoftAid ab

  1. Kurs buchen: Wählen Sie den Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe und bei der Zahlart „BG-Formular“.
  2. Formular vorbereiten: je nach BG unser Abrechnungsformular, die Online-Bestätigung der BGW, das Originalformular der BGN oder den Gutschein Ihrer Unfallkasse.
  3. Original mitbringen: gestempelt und unterschrieben, zu Kursbeginn an die Kursleitung.
  4. Wir rechnen ab: Die BG zahlt die Kursgebühr direkt an SoftAid. Ihre Mitarbeitenden erhalten ihre Teilnahmebescheinigung.

Welches Formular braucht Ihre BG?

Jede Berufsgenossenschaft regelt die Kostenübernahme ein wenig anders. Die meisten nehmen unser Abrechnungsformular, die BGW hat ein eigenes Online-Verfahren, die BGN schickt Ihnen ihr Formular per Post und Unfallkassen arbeiten meist mit Gutscheinen. Suchen Sie Ihre BG – darunter steht, was Sie vor dem Kurs erledigen müssen.

BG BAU, BG ETEM, BGHW, BG RCI, BG Verkehr, BGHM, VBG und SVLFG

Für diese Berufsgenossenschaften gilt unser SoftAid-Abrechnungsformular. Auf ein Formular passen zehn Teilnehmende.

  1. Formular herunterladen (gleich hier unten) und am Computer oder mit dunklem Stift ausfüllen: Betriebsdaten, Unternehmensnummer (15 Ziffern) sowie Namen und Geburtstage der Teilnehmenden. Dann ausdrucken.
  2. Stempeln und unterschreiben lassen – Firmenstempel und Unterschrift im Original. Bitte nichts weiter von Hand ergänzen.
  3. Zu Kursbeginn abgeben: Das Original gehört am Kurstag zur Kursleitung, bevor der Kurs startet.
SoftAid-Abrechnungsformular für Erste-Hilfe-KurseFür die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender – am Computer ausfüllbar, bis zu 10 Teilnehmende je Formular.PDF · 871 KB

BGW – Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Die BGW prüft die Kostenübernahme vorab in einem Online-Verfahren. Dafür brauchen Sie zuerst einen Kurstermin.

  1. Kurstermin buchen – für den Online-Antrag brauchen Sie Datum und Ort des Kurses.
  2. Kostenübernahme online beantragen und alle Teilnehmenden eintragen. Die BGW prüft dabei direkt, ob sie die Kosten übernimmt.
  3. Bestätigung samt Teilnehmerliste ausdrucken, stempeln und unterschreiben lassen. Bitte keine Namen von Hand nachtragen.
  4. Zu Kursbeginn abgeben – im Original bei der Kursleitung.

BGN – Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Bei der BGN zählt nur ihr eigenes Originalformular mit Ihren vorgedruckten Firmendaten. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein.

  1. Formular beim Team Erste Hilfe der BGN anfordern. Es kommt mit Ihren Firmendaten per Post, meist innerhalb von 5 bis 7 Werktagen.
  2. Grüne Felder ausfüllen und die Teilnehmenden eintragen. Vorgedruckte Firmendaten bleiben, wie sie sind.
  3. Stempeln und unterschreiben lassen – im Original.
  4. Zu Kursbeginn abgeben – bei der Kursleitung, bevor der Kurs startet.

Unfallkassen – öffentlicher Dienst, Schulen und Kitas

Behörden, Schulen und kommunale Kitas sind meist bei einer Unfallkasse versichert, in Berlin zum Beispiel bei der Unfallkasse Berlin. Hier läuft die Kostenübernahme in der Regel über einen Gutschein.

  1. Gutschein beantragen: Fordern Sie vor dem Kurs bei Ihrer Unfallkasse einen Gutschein oder eine Kostenübernahmebestätigung an. Am schnellsten geht das telefonisch über die Abteilung Prävention.
  2. Nach unserem Formular fragen: Manche Unfallkassen verlangen zusätzlich das SoftAid-Abrechnungsformular (oben zum Herunterladen). Fragen Sie beim Anruf direkt danach.
  3. Zu Kursbeginn abgeben: Gutschein und gegebenenfalls Formular im Original, mit Stempel und Unterschrift.

Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW): Hier füllen Sie vor dem Kurs stattdessen das Formular auf der Website der UKBW aus, drucken es aus und lassen es stempeln und unterschreiben.

Für pädagogische Teams gibt es außerdem unseren Erste-Hilfe-Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – auch er lässt sich über die Unfallkasse abrechnen.

Sie wissen nicht, bei welcher BG Ihr Betrieb ist?

  • Beitragsbescheid ansehen: Dort steht der Name Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Buchhaltung fragen: Ihre Lohnbuchhaltung oder Ihr Steuerbüro kennt den Träger ebenfalls.
  • Uns anrufen: Wir helfen Ihnen gerne unter 030 26547770.

Wann die BG zahlt – und wann nicht

Kostenfrei für Ihren Betrieb, wenn …

  • es um die Aus- oder Fortbildung betrieblicher Ersthelfer geht (9 Unterrichtseinheiten),
  • die Teilnehmenden bei Ihnen beschäftigt sind – auch Auszubildende und Minijobber,
  • das Formular zu Kursbeginn vollständig im Original vorliegt.

Sie erhalten eine Rechnung zum regulären Kurspreis, wenn …

  • das Formular fehlt, nur als Kopie vorliegt oder Stempel und Unterschrift fehlen,
  • mehr Personen teilnehmen, als Ihre BG übernimmt,
  • Teilnehmende nicht bei Ihnen beschäftigt sind,
  • der Kurs abgebrochen wird oder jemand nicht erscheint.

Häufige Fragen zur BG-Abrechnung

Müssen wir in Vorleistung gehen?

Nein. Liegt das Formular vollständig im Original vor, rechnen wir direkt mit Ihrer BG oder Unfallkasse ab. Ihr Betrieb bekommt keine Rechnung.

Reicht ein Scan oder eine Kopie des Formulars?

Nein. Stempel und Unterschrift müssen im Original auf dem Formular sein.

Können wir das Formular nach dem Kurs nachreichen?

Leider nein. Unterlagen, die nach Kursbeginn eingehen, können wir nicht mehr mit der BG abrechnen. Wir stellen den Kurs dann zum regulären Kurspreis in Rechnung.

Zahlt die BG auch die Fortbildung nach zwei Jahren?

Ja. Die Ausbildung gilt zwei Jahre, die anschließende Fortbildung übernimmt die BG ebenfalls. Auf unserem Abrechnungsformular kreuzen Sie dafür einfach „Fortbildung“ an.

Die Regeln zur Kostenübernahme legt jeder Unfallversicherungsträger selbst fest. Verbindlich sind die Vorgaben Ihrer BG oder Unfallkasse.

Bereit für den Ernstfall?

Praxisnah, mit erfahrenen Trainern und Bescheinigung am selben Tag.

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